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Für Rechtsstreitigkeiten des MAV- und KODA-Rechts gibt es nun 2 Instanzen. Die Gerichtsbarkeit gliedert sich in die Kirchlichen Arbeitsgerichte der einzelnen Diözesen (1. Instanz) und den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof (2. Instanz).

Die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier haben sich zur Bildung eines Kirchlichen Arbeitsgerichtes zusammen geschlossen. Das Gericht hat seinen Sitz in Mainz. Die Ernennung des Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und der beisitzenden Richter ist zum 1. Oktober 2005 erfolgt.

Die Verhandlungen des Kirchlichen Arbeitsgerichtes sind öffentlich.

Entscheidungen des Kirchlichen Arbeitsgerichts

Adresse der Geschäftsstelle des Kirchlichen Arbeitsgerichtes:

Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier
Geschäftsstelle
Bischofsplatz 2
55116 Mainz

Tel.:  06131-253935
Fax:  06131-253936

Internetseite des KAG Mainz

Besetzung:

Vorsitzender:
Gerhard Rossmanith

Stellvertr. Vorsitzender:
Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder

Beisitzer Dienstgeberseite:
Markus Geißer, Bistum Trier
Prof. Dr. Michael Ling, Bistum Mainz
Dr. Peter Platen, Bistum Limburg
Monika Stauder-Winter, Bistum Mainz
Ernst Unselt, Bistum Mainz
Marcus Wüstefeld, Bistum Speyer


Beisitzer Mitarbeiterseite:
Thomas Eschbach, Bistum Speyer
Maria Theresia Gresch, Bistum Mainz
Erich F. Heß, Bistum Trier
Thomas Klix, Bistum Limburg
Johannes Müller-Röhrig, Bistum Limburg
Peter Schmalen, Bistum Mainz

 

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