Für Rechtsstreitigkeiten des MAV- und KODA-Rechts gibt es nun 2 Instanzen. Die Gerichtsbarkeit gliedert sich in die Kirchlichen Arbeitsgerichte der einzelnen Diözesen (1. Instanz) und den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof (2. Instanz).
Die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier haben sich zur Bildung eines Kirchlichen Arbeitsgerichtes zusammen geschlossen. Das Gericht hat seinen Sitz in Mainz. Die Ernennung des Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und der beisitzenden Richter ist zum 1. Oktober 2005 erfolgt.
Die Verhandlungen des Kirchlichen Arbeitsgerichtes sind öffentlich.
Entscheidungen des Kirchlichen Arbeitsgerichts
Adresse der Geschäftsstelle des Kirchlichen Arbeitsgerichtes:
Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier Geschäftsstelle Bischofsplatz 2 55116 Mainz
Tel.: 06131-253935 Fax: 06131-253936
Internetseite des KAG Mainz
Besetzung:
Vorsitzender: Gerhard Rossmanith
Stellvertr. Vorsitzender: Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder
Beisitzer Dienstgeberseite: Markus Geißer, Bistum Trier Prof. Dr. Michael Ling, Bistum Mainz Dr. Peter Platen, Bistum Limburg Monika Stauder-Winter, Bistum Mainz Ernst Unselt, Bistum Mainz Marcus Wüstefeld, Bistum Speyer
Beisitzer Mitarbeiterseite: Thomas Eschbach, Bistum Speyer Maria Theresia Gresch, Bistum Mainz Erich F. Heß, Bistum Trier Thomas Klix, Bistum Limburg Johannes Müller-Röhrig, Bistum Limburg Peter Schmalen, Bistum Mainz
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