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Am 1. Juli 2005 haben die Deutschen Bischöfe eine kirchliche  Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) in Kraft gesetzt.

Diese Ordnung gilt für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für das Arbeitsvertragsrecht (KODA und AK) und für die betriebliche Mitbestimmung (MAVO).

Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag der einzelnen MA sind weiterhin die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig.

Ergänzende Information:

>> Die neue Arbeitsgerichtsbarkeit der Kirche <<

Bericht von G. Hansen im DiAG Info 2006

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